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Dringlicher Antrag

Dringlicher Antrag Logo #42264Soll ein parlamentarisches Anliegen noch in der gleichen oder nächsten Plenarsitzung behandelt werden, muss ein Dringlicher Antrag gestellt werden. Dessen Dringlichkeit muss begründet und vom Landtag oder Präsidium bestätigt werden.
Gefunden auf https://www.landtag.sachsen.de/de/service/lexikon

Dringlicher Antrag

Dringlicher Antrag Logo #42713siehe Antrag, dringlicher
Gefunden auf https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/ALLG/D.shtml
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